Gutscheine
Moderator: KonzepteUndHeilkunst
Gutscheine
Hallo,
ich möchte zu Weihnachten Gutscheine ausgeben. Kann ich mit der Software Rechnungen dazu schreiben, ohne Patientenbezug?
Viele Grüße,
Anne Dauer
ich möchte zu Weihnachten Gutscheine ausgeben. Kann ich mit der Software Rechnungen dazu schreiben, ohne Patientenbezug?
Viele Grüße,
Anne Dauer
- KonzepteUndHeilkunst
- Beiträge: 137
- Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:37
Re: Gutscheine
Ja das geht. Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Über Stammdaten / Leistung würde ich eine neue Leistung "Gutschein" anlegen (evtl. auch mehrere Leistungen z.B. Gutschein 20... Gutschein 50... Gutschein 100 etc.). Der Preis 20, 50, 100 etc. wird für die Abrechnungsart Selbstzahler angelegt.
Dann wird der Kunde als Patient im Patientenstamm erfasst, mit der Abrechnungsart Selbstzahler. Die Gutscheine können dann als Rechnung abgerechnet werden.
Über Stammdaten / Leistung würde ich eine neue Leistung "Gutschein" anlegen (evtl. auch mehrere Leistungen z.B. Gutschein 20... Gutschein 50... Gutschein 100 etc.). Der Preis 20, 50, 100 etc. wird für die Abrechnungsart Selbstzahler angelegt.
Dann wird der Kunde als Patient im Patientenstamm erfasst, mit der Abrechnungsart Selbstzahler. Die Gutscheine können dann als Rechnung abgerechnet werden.
Stefan Lackermeier
Heilpraktiker & IT-Berater
Konzepte & Heilkunst GmbH
Beratung | Ausbildung | Praxis
Käufelkofen Siedlung 17
84030 Ergolding
0049 173 - 2828694
0049 8784 - 9679994
http://www.heilpraktikersoftware.de
http://www.salutamed.de
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Re: Gutscheine
Hallo,
das klappt leider so nicht, ich kann dann beim Kunden das in der Schnellerfassung nicht auswählen.
Aber ich habe gerade festgestellt, dass ich dasunter Abrechnung/ Leistung unter NEU einfach frei eingeben kann. So geht es.
Aber ich muss den Kunden als Patienten anlegen inkl. Datenschutz unterschreiben lassen etc...da gibt es keine Alternative, oder?
Viele Grüße,
steinba
das klappt leider so nicht, ich kann dann beim Kunden das in der Schnellerfassung nicht auswählen.
Aber ich habe gerade festgestellt, dass ich dasunter Abrechnung/ Leistung unter NEU einfach frei eingeben kann. So geht es.
Aber ich muss den Kunden als Patienten anlegen inkl. Datenschutz unterschreiben lassen etc...da gibt es keine Alternative, oder?
Viele Grüße,
steinba
- KonzepteUndHeilkunst
- Beiträge: 137
- Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:37
Re: Gutscheine
Sie brauchen grundsätzlich immer eine Einwilligungserklärung bzgl. Datenschutz, wenn Sie Adressdaten erheben. Ich kann leider nichts gegen den Bürokratie-Wahnsinn machen. Die Alternative ist, dass Sie das Geld bar einnehmen und eine handschriftliche Quittung ausstellen.
Stefan Lackermeier
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Re: Gutscheine
alles klar, dachte ich mir schon.
danke und schöne Weihnachtstage
danke und schöne Weihnachtstage
Re: Gutscheine
es gibt doch noch eine Frage.
Wenn ich Herrn Müller jetzt den Gutschein verkauft habe und dass entsprechend eingegeben habe in der Software und Frau Müller kommt dann als Beschenkte zu mir. Wie trage ich dann ein, dass sie mit dem Gutschein bezahlt hat?
Wenn ich Herrn Müller jetzt den Gutschein verkauft habe und dass entsprechend eingegeben habe in der Software und Frau Müller kommt dann als Beschenkte zu mir. Wie trage ich dann ein, dass sie mit dem Gutschein bezahlt hat?
- KonzepteUndHeilkunst
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- Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:37
Re: Gutscheine
Sie können die Termine ganz normal als Behandlungstermine erfassen. Allerdings ohne abrechenbare Leistungen. Wenn Sie die Behandlungen für die Patienten öffnen und anzeigen lassen, sehen Sie, wie viele Behandlungen stattgefunden haben.
Stefan Lackermeier
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Re: Gutscheine
Alles klar, danke und schöne Weihnachtstage