Rechnung für einen Gutschein erstellen

Moderator: KonzepteUndHeilkunst

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leuchTTurm
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Rechnung für einen Gutschein erstellen

Beitrag von leuchTTurm »

Kann ich über HeilpraxisLIFE eine Rechnung für einen Gutschein ausdrucken und wie kann ich diesen dann abrechnen, wenn der Patient zur Behandlung kommt? Person X kauft einen Gutschein für Person Y, ich möchte die Rechnung für Person X ausdrucken und eine Gutschrift für Person Y erstellen.
Herzlichen Dank im Voraus

leuchTTurm
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KonzepteUndHeilkunst
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Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:37

Re: Rechnung für einen Gutschein erstellen

Beitrag von KonzepteUndHeilkunst »

Ich empfehle, im Leistungskatalog eine neue Leistung "Gutschein" anzulegen. Hierfür gehen Sie auf Stammdaten / Leistung und auf Neu. In der Detailmaske wird dann der Gutschein erfasst. Wichtig ist, dass für alle im Patientenstamm verwendeten Abrechnungsarten ein Preis hinterlegt wird. Oder anders ausgedrückt - der Gutschein kann nur bei den Patienten abgerechnet werden, für deren Abrechnungsart im Leistungskatalog auch ein Preis eingetragen ist.

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Die Leistung "Gutschein" wird bei der Rechnungserstellung genauso abgerechnet, wie alle anderen Leistungen. Der Bezahler des Gutscheins wird als Patient angelegt und erhält die Rechnung. Der eigentliche Patient wird auch angelegt. Für diesen werden die Behandlungstermine erfasst und sofort auf abgerechnet gesetzt. Wenn man im Behandlungsmodul nach dem Patienten sucht, sieht man genau, wie oft bzw. wann der Patient in der Praxis war.

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Achtung! Gutscheine sind aus steuerrechtlicher Sicht in der Naturheilpraxis "brandgefährlich". Wenn Sie neben der Freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe betreiben, dann sollten Sie beim Gutschein immer 19% MwSt. berechnen (es sei denn, Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung). Wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben, sollte Sie sich Gedanken über eine Gewerbeanmeldung machen. Wenn Sie keine MwSt. berechnen, kann es sein, dass ein Steuerprüfer die Frage stellt "...Sagen Sie mal - warum sind Ihre Patienten eigentlich immer nach exakt 10 Behandlungen geheilt. Kann es sein, dass Sie evtl. Wellnessbehandlungen im Paket anbieten?...".
Stefan Lackermeier
Heilpraktiker & IT-Berater
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